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Erzbistum Paderborn
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„Weil wir gemeinsam Kirche sind“

Wahlen zum Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat finden am 6./7. November gemeinsam statt.

Am 6. und 7. November 2021 finden im Erzbistum Paderborn – wie in allen Bistümern in Nordrhein-Westfalen – die Wahlen zum Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand statt. “Dabei handelt es sich um wichtige Gremien der pastoralen Mitverantwortung”, betont Erzbischof Hans-Josef Becker in einem Grußwort, das einem Flyer beigefügt ist, der möglichen Kandidatinnen und Kandidaten an die Hand gegeben wird. Darin  unterstreicht er die Bedeutung beider Gremien, in denen Frauen und Männer die Zukunft der katholischen Kirche in der Diözese mitgestalten können.

Erzbischof ermuntert zur Beteiligung

„Weil wir gemeinsam Kirche sind“, lautet das Motto der diesjährigen Wahlen, zu der die Gläubigen eingeladen sind, sich aktiv zu beteiligen. „Bei der Wahl haben Sie nicht nur die Möglichkeit, Ihren Kandidatinnen und Kandidaten Ihre Stimme zu geben und damit den Rücken zu stärken. Sie können selbst antreten und auf diese Weise Verantwortung für Ihre Gemeinde und den Pastoralen Raum übernehmen“, hofft Erzbischof Becker auf eine gute Beteiligung.

KV: Empfehlung aus beruflichen Kontext

Die Aufgabe des Kirchenvorstandes (KV) besteht aus der Verwaltung des Vermögens in der Kirchengemeinde. In Abstimmung mit den Gemeindeverbänden trifft der Kirchenvorstand Entscheidungen über die Mittelverwendung der Kirchengemeinde und über deren künftige wirtschaftliche Grundlage. „Die Aufgaben im KV sind recht klar beschrieben. Vielfach empfehlen sich die Kandidatinnen und Kanditen mit ihrem Wissen auf dem beruflichen Kontext“, erläutert Matthias Kolk, Referent für Räte-Arbeit im Erzbischöflichen Generalvikariat Paderborn.

PGR: Gestaltung des kirchlichen Lebens vor Ort

Im Pfarrgemeinderat (PGR) können Gemeindemitglieder Verantwortung für die Gestaltung des kirchlichen Lebens wahrnehmen. Zusammen mit dem Pfarrer und dem Pastoralteam berät der PGR die Grundfragen der Seelsorge und des Gemeindelebens. Zu den Aufgaben des PGR gehört es, Aktivitäten im Gemeindeleben anzuregen und zu koordinieren.

„Hier kann das kirchliche Leben gestaltet werden“, weiß Kolk, dass spannende Themen warten: Wie kann Glaube auch in Zukunft in Gemeinschaft gelebt und erlebt werden? Wie wollen wir gemeinsam Gottesdienste feiern? Bei welchen Gruppenangeboten können Menschen auch in Zukunft andocken? Wie können wir einen wachen Blick haben für Menschen, die Hilfe benötigen? „Die Herausforderungen in den Kirchengemeinden und Pastoralen Räumen in den nächsten Jahren erfordern eine gute Zusammenarbeit – auch zwischen PGR und KV.“

Redaktion:

Machen Sie sich Sorgen, ausreichend Kandidatinnen und Kandidaten zu finden?

Matthias Kolk

Kirche leben von persönlichen Begegnungen. Somit fehlt in der Zeit der Pandemie die Kontaktmöglichkeit in den eigenen Gemeinden. Viele Aktivitäten konnten in den letzten Monaten nicht durchgeführt werden, das hat auch Einfluss auf die Gremien. Somit hoffen wir auf die Phase,  in der wieder Begegnungen stattfinden können, um Menschen vor Ort persönlich anzusprechen und Vorschläge zu sammeln.

Redaktion:

Warum sollten Gläubige Interesse an der Gremienarbeit haben?

Matthias Kolk

Der Diözesane Weg 2030+  mit seinen beim Diözesantag vorgestellten Schlüsselthemen  will den Glauben lebendig halten. Die Kirche anders gestalten und auf die  Situation vorbereiten, die 2030 voraussichtlich eingetreten wird – darin liegt eine Herausforderung dafür brauchen wir die Gremien und Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.

Redaktion:

Wollen sich Menschen denn noch langfristig an Gremien und Ämter binden?

Matthias Kolk

Ein Blick in die Entwicklung des Ehrenamtes zeigt, dass es noch beides gibt: eher kurzfristige projektbezogene und auch  längerfristige Mitarbeit. Sich nur auf Projekte zu fokussieren, würden bei der Gremienarbeit nicht ausreichen. Kontinuität muss gewährleistet sein. Dabei dürfen die Gremienmitglieder nicht überfordert werden. Die Arbeit muss auf mehrere Schultern verteilt sein. Spaß an der Aufgabe ist wichtig, Überlastung soll vermieden werden.

Redaktion:

Wie groß sollte ein Pfarrgemeinderat sein? Wer darf sich aufstellen lassen?

Matthias Kolk

Solch ein Gremium lebt auch von der Diskussion und geteilter Verantwortung. Die Mindestgröße von sechs Personen macht also Sinn. Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist, darf sich wählen lassen.

Redaktion:

Was sollten Kandidatinnen und Kandidaten mitbringen?

Matthias Kolk

Die Gemeinde sollte ihnen am Herzen liegen. Sie sollten Lust daran haben, gestalten zu wollen. Vernetzung mit anderen Menschen, Kontaktfreudigkeit und Interesse an anderen Meinungen gehören auch dazu.”

Redaktion:

Was gibt es Neues zur Wahl im November?

Matthias Kolk

Im Rahmen des Modellprojektes “Entwicklung der ehrenamtlichen Mitverantwortung” haben wir seit 2017 ausprobiert, wie z.B. Partizipation und Selbstorganisation unterstützt und anders gestaltet werden kann als bisher. Mit z.B. den Gemeindeteams ist eine Form entstanden, die neue Impulse geben kann. Außerdem probieren wir in vier Pastoralen Räumen aus, die Pfarrgemeinderatswahl als Online-Wahl durchzuführen.

Sind Sie geeignet? – Ein kleiner Selbsttest

  • Sind Sie bereit, sich Gedanken über die Zukunft Ihrer Gemeinde und des Pastoralen Raumes zu machen?
  • Haben Sie Lust darauf, neue Ideen in den Blick zu nehmen?
  • Möchten Sie die Arbeit in Ihrer Gemeinde und in Ihrem Pastoralen Raum durch Ihre Lebenserfahrung bereichern?
  • Möchten Sie sich den Glauben und die Hoffnung auf eine Zukunft der Kirche nicht nehmen lassen?
  • Bringen Sie die Zeit und Energie auf, an der Zukunft der Kirche mitzuwirken?
  • Verstehen Sie Ihr Engagement im Gesamtpfarrgemeinderat als Berufung Ihres Christseins?

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