Die von Erzbischof Dr. Bentz am 22. April 2024 in Kraft gesetzte Neufassung der Missio-Canonica-Ordnung bestimmt, dass Religionslehrerinnen und Religionslehrer die Lehre der Kirche repräsentieren. Im Blick darauf betont der Paderborner Erzbischof, dass Religionslehrkräfte die Lehre der Kirche nicht einfach nur darstellen oder kopieren, sondern sich vielmehr im Sinn einer kritischen Loyalität zu kontrovers diskutierten kirchlichen Themen im Unterricht theologisch begründet positionieren. Ziel sei es, auf diese Weise zu einer lebendigen Kirche beizutragen. Der Paderborner Erzbischof wünscht sich, dass der persönliche Glaube und die eigenen Glaubenserfahrungen didaktisch und methodisch reflektiert von den Religionslehrkräften in das Unterrichtsgeschehen eingebracht werden. „Bei Kritik an Glauben und Kirche soll Ihr Zeugnis christlichen Lebens Sie zu einer entsprechenden Stellungnahme im Unterricht befähigen“, unterstreicht der neue Paderborner Erzbischof.
„Persönliche Lebensführung“ der Religionslehrkräfte
Weil es in der Vergangenheit vielerorts Unklarheiten und Unsicherheiten gegeben habe, betont Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz in einem Video: „Fragen der persönlichen Lebensführung sind kein Kriterium mehr für die Erteilung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis und Missio canonica. Dazu gehören die geschlechtliche Identität und die sexuelle Orientierung wie auch der erfüllte oder nicht gegebene Status der kirchenrechtlich-gültigen Ehe.“ Bei der Beantragung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis und Missio canonica würden Fragen zu diesen Punkten nicht mehr auftauchen, sie seien für die Erteilung des katholischen Religionsunterrichts irrelevant.
Wer bereits eine vom Erzbistum Paderborn ausgestellte kirchliche Unterrichtserlaubnis beziehungsweise Missio canonica habe, brauche nach der Neufassung der Ordnung keine weiteren Schritte einleiten, stellt der Paderborner Erzbischof klar. „Scheiterte eine Beantragung aber in der Vergangenheit aus den genannten Fragen zur Lebensführung, so würde ich mich umso mehr freuen, wenn dieses Hindernis einer Beantragung nicht mehr im Weg steht“, bekräftigt Erzbischof Dr. Bentz abschließend.