Ein Blick zurück
Im Jahr 968 wurde Magdeburg als Erzbistum errichtet, ging aber während der Reformation mitsamt seinen zugeordneten Bistümern unter. Die Folge war eine wechselvolle Geschichte kirchlicher Zuordnung. Im 17. und 18. Jahrhundert wurden Paderborner Fürstbischöfe mit der Sorge für das Magdeburger Gebiet betraut. 1821 regelte das von Papst Pius VII. erlassene Schreiben „De Salute Animarum“ schließlich, dass das „Kommissariat Magdeburg“ dem Bischof von Paderborn zur ständigen Verwaltung übergeben wurde.
Durch die Teilung Deutschlands im Jahr 1949 wurde der Kontakt zwischen dem Ostteil, dem erzbischöflichen Kommissariat, und dem Westteil des Erzbistums Paderborn schwieriger. Ab 1949 wurde ein zweiter Weihbischof mit Sitz in Magdeburg ernannt, der den Erzbischof im Ostteil vertrat. Bis Mitte der 1950er-Jahre gingen immer noch Neupriester aus dem Westen in das Kommissariat Magdeburg, um hier ihren Dienst zu tun. 1973 wurde mit Bischof Johannes Braun ein apostolischer Administrator für das nun neu errichtete Bischöfliche Amt Magdeburg ernannt.