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Erzbistum Paderborn
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Fragen und Antworten zu aktuellen Themen der Katholischen Kirche

Vielen Dank für die vielen Fragen, die Sie uns in den vergangenen Tagen zugeschickt haben. Die Abteilung Kommunikation im Erzbischöflichen Generalvikariat hat die Fragen gesammelt und sie aufgrund zahlreicher thematischer Überschneidungen gebündelt. Beantwortet wurden sie von den jeweils fachlich verantwortlichen Abteilungen und der Bistumsleitung.

Zahlreiche Fragen betreffen rechtliche Themen. Die entsprechenden Antworten sind in diesen Fällen in einer sehr sachlichen und juristischen Sprache gehalten. Die persönliche Dimension und auch pastorale Aspekte, die mit diesen Fragen selbstverständlich verbunden sind, treten dabei in den Hintergrund. In der Kürze der Zeit war es uns jedoch vor allem wichtig, formal korrekte Auskünfte zu geben. Dafür bitten wir um Verständnis.

Mehrere Fragen betrafen Vorgänge in anderen (Erz-)Diözesen. Im Erzbistum Paderborn werden die aktuellen Entwicklungen der Kirche in Deutschland aufmerksam verfolgt und wahrgenommen. Angelegenheiten anderer (Erz-)Diözesen werden jedoch grundsätzlich nicht kommentiert.

Wieder andere Fragen betrafen konkrete, einzelne Personalfälle. Auch dazu kann sich das Erzbistum Paderborn aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht äußern. Jeder Einzelfall ist komplex, enthält viele Einzelaspekte und lässt sich nicht auf ein Schlagwort reduzieren.

Für alle, die nach dem Livestream am Donnerstag sowie am Freitag (11.2.) noch Fragen haben und/oder ein persönliches Gespräch zu den aktuellen Themen suchen, bietet das Erzbistum Paderborn unter der Nummer 05251 125 4444 eine Hotline an. Weiterhin kann auch an die Mailadresse fragen@erzbistum-paderborn.de geschrieben werden.

Allgemeine Fragen und Antworten zur aktuellen Situation der Kirche bzw. zur Podiumsveranstaltung am 10. Februar

Aufgrund der großen Anzahl an Fragen und zahlreicher thematischer Überschneidungen werden die Fragen gebündelt. Der Kern der Fragen wird auch in der Podiumsveranstaltung thematisiert. Alle Fragen sollen ihren Platz im Rahmen dieses Online-FAQs bekommen. Die Fragen werden von der Abteilung Kommunikation im Erzbischöflichen Generalvikariat gesammelt und von den jeweils fachlich verantwortlichen Abteilungen und der Bistumsleitung beantwortet. Nicht veröffentlicht und nicht beantwortet werden Fragen, die Einzelfälle betreffen oder Persönlichkeitsrechte verletzten würden.

Generalvikar Alfons Hardt ist Veranstalter dieser Podiumsdiskussion, wünscht ausdrücklich die Durchführung und wird auch anwesend sein. Für thematische Fragen sind die verantwortlichen Leiterinnen und Leiter der Bereiche des Generalvikariates besser geeignet. Die Bistumsleitung möchte vor allem Raum geben, hören und aufnehmen.

Erzbischof Becker ist ehrlich und offen. Er verfolgt die aktuellen Diskussionen und beabsichtigt, sich in einem Brief zur Fastenzeit zu äußern. Nicht jeder einzelne Brief, jede Fragestellung kann durch  Erzbischof Becker persönlich beantwortet werden.

Viele Menschen treten deshalb aus der Kirche aus, weil der Missbrauchsskandal das Vertrauen in sie völlig zerstört hat. Dem kann vor allem dadurch entgegengewirkt werden, dass die Kirche konsequent die Opfer in den Vordergrund stellt und nicht den Schutz der Institution. Absolute Transparenz und Verantwortungsübernahme von Entscheidungsträgern können ebenfalls wichtige Schritte sein, um verloren gegangenes Vertrauen wieder Schritt für Schritt aufzubauen.

Außerdem will die Kirche im Erzbistum Paderborn die eigenen Angebote an den Lebensthemen der Menschen ausrichten, die in den verschiedenen Regionen des Erzbistums leben. So wird sie zu einer vielgestaltigen und lebendigen Glaubensgemeinschaft, in der Menschen mit den unterschiedlichsten Lebensentwürfen eine Heimat finden können, praktische Hilfe oder einfache eine Person, mit der man reden kann.

Grundlage für diesen Dienst am Menschen ist und bleibt das Evangelium Jesu Christi. Wenn man der Kirche die Überzeugung anmerkt, dass dieses Evangelium die Kraft hat, trotz aller Krisen und kirchlichen Versagens die Welt zu verändern, dann kann das ein weiterer Weg sein, Menschen zum Bleiben zu bewegen. Außerdem darf sich die Kirche – trotz aller Schuld– die Glaubensfreude nicht nehmen lassen.

Die Austritte schmerzen natürlich sehr – nicht nur die Verantwortlichen in der Leitung des Erzbistums, sondern auch alle, die sich in der kirchlichen Gemeinschaft beheimatet fühlen und in dieser Gemeinschaft mit der Kirche leben, denken und fühlen. Jede und jeder Einzelne, der die Kirche verlässt, ist für die Gemeinschaft ein Verlust.

Das Erzbischöfliche Generalvikariat bietet Gespräche an, wenn sich Menschen vor oder nach einem Austritt melden. Dafür gibt es unterschiedliche Ansprechpersonen, je nach Hintergrund. Vor Ort ist die Praxis unterschiedlich, die Bistumsleitung hat jedoch die Erwartung, dass Gespräche angeboten werden. Hier sind die Seelsorgerinnen und Seelsorger gefragt.

Dass dieses Schreiben überarbeitet werden muss, haben bereits viele Gläubige zurecht eingefordert. Das Erzbistum Paderborn begrüßt, dass eine Revision des Schreibens im vergangenen Jahr von der Deutschen Bischofskonferenz in Auftrag gegeben wurde. Die dafür zuständige Pastoralkommission arbeitet an Alternativen und wird der Bischofskonferenz Vorschläge unterbreiten, die bei der nächsten Vollversammlung beraten werden.

Natürlich gibt es Möglichkeiten, sich auch ohne direkte Zugehörigkeit zu einer Kirche aus christlicher Motivation heraus zu engagieren. Doch schon der Kirchenvater Tertullian hat geschrieben: „Ein Christ ist kein Christ“. Dieser knappe Satz drückt aus, dass der Mensch im Leben und im Glauben auf Begegnung und Gemeinschaft angewiesen ist. Ein Glaube würde nicht überleben ohne eine Gemeinschaft, in der er bewahrt, praktiziert und weitergegeben wird. Es ist schwer vorstellbar, dass jemand glaubt, ohne etwas davon bei anderen Menschen gehört, gesehen oder erlebt zu haben. Glaube drängt nach Austausch, nach Gespräch, nach gegenseitiger Vergewisserung, nach gemeinsamer Feier.

Auch die Ursprünge des christlichen Glaubens waren gemeinschaftlich. In den vier Evangelien kann man lesen, dass Jesus sich mit einem festen Kreis von Menschen umgeben hat, als er mit seiner Verkündigung begann. Das bekannte Jesus-Wort „Denn wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen.“ (Mt 18,20) kann dafür Sinnbild sein.

In der Regel helfen gegen Wut, Frust und Emotionen, die sich in solcher Kritik ausdrückt, keine Sachargumente. Das Beste, was man in einer solchen Situation tun kann, ist authentisch zu sein und aus dem eigenen Leben zu erzählen. Erklären, wie man selbst zum Arbeitgeber Kirche gekommen ist. „Meine Eltern waren sehr gläubig und dann bin ich in die Jugendgruppen gegangen.“ Oder: „Ich wollte etwas Sinnvolles tun und anderen Menschen helfen, deshalb habe ich ein Praktikum in einem kirchlichen Seniorenheim geleistet.“ „Es gibt mir ein tiefes Gefühl von Geborgenheit, wenn ich bete und in die heilige Messe gehe.“ Das eigene Leben ist das beste Zeugnis. Das bedeutet nicht, dass man Kritikerinnen und Kritiker überzeugen kann. Aber man kann „Zeugnis ablegen“ von dem, was im eigenen Leben wichtig ist.

Bei Kritik am „Arbeitgeber Kirche“ kann man außerdem darauf verweisen, dass die Kirche sich auf einen Entwicklungsweg begeben hat und dabei ist, viele Dinge zu verändern, damit Fehler der Vergangenheit sich nicht wiederholen.

Die Leitung des Erzbistums Paderborn will transparent arbeiten. Transparenz ist das Wichtigste, was die Leitung eines Erzbistums in dieser Situation leisten kann. Anders wird der massive Vertrauensverlust nicht zu heilen sein.

Ein anderer Weg, einen Vertrauensverlust zu mildern, können persönliche Gespräche sein. Im Erzbischöflichen Generalvikariat stehen eine Beschwerdestelle und auch die Mitarbeitenden des Labor E zur Verfügung und nehmen sich Zeit für Sorgen, Ärger, Traurigkeit.

Auch vor Ort in den Pastoralen Räumen oder Dekanaten gibt es sicherlich Möglichkeiten für ein Gespräch. Im Pfarrbüro oder auf den entsprechenden Internetseiten gibt es Informationen, wer hier angesprochen werden kann.

Schließlich: Zahlreiche Menschen guten Willens bauen an vielen Orten an der Kirche mit. Selbstverständlich kann das große Engagement hauptberuflich und ehrenamtlicher Engagierter nicht gegen die Missbrauchsfälle in die Waagschale geworfen werden. Trotzdem hofft das Erzbistum Paderborn, dass das segensreiche Wirken vieler Frauen und Männer ein Grund sein kann, der Kirche doch noch Vertrauen entgegen zu bringen.

In erster Linie ist die Kirche keine Moralinstanz, sondern Sakrament. Als solches ist sie dazu berufen, „Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit“ (Lumen gentium 1) zu sein. Sie ist also in erster Linie dazu da, zu verkünden, dass Gott die Menschen liebt und in Jesus Christus stets bei ihnen ist – zu allen Zeiten und überall auf der Welt. Nur wenn die Kirche dies in Worten und Taten authentisch vorlebt, kann sie auch eine glaubwürdige moralische Wegweiserin sein und Menschen dabei unterstützen, verantwortungsvolle Entscheidungen für ihr Leben zu treffen.

Vor allem der Missbrauchsskandal hat die Glaubwürdigkeit der Kirche massiv beschädigt. Wiedergewonnen werden kann diese dann, wenn die Kirche konsequent den Menschen in den Mittelpunkt stellt – seine „Freude und Hoffnung, Trauer und Angst“ (Gaudium et Spes 1) – wie es ihr ursprünglicher Auftrag ist.

Der Platz der Kirche ist bei den Menschen, bei jenen, denen es gut geht, vor allem aber bei jenen, denen es schlecht geht: bei den Armen, Benachteiligten, bei Geflüchteten und allen, die vom Schicksal hart getroffen sind. Wenn sie diese Hinwendung zum Menschen als gesamte Institution ausstrahlt – wenn sie neu zum Anwalt der Menschlichkeit wird – kann sie Schritt für Schritt wieder Vertrauen aufbauen und dann auch in moralischen Fragen wieder glaubwürdig werden.

Das Erzbistum Paderborn versucht mit seiner Kommunikationsarbeit, offensiv diese positive Seite der Kirche darzustellen. Dazu gehört unter anderem das Engagement über Onlinemedien, Soziale Medien, Magazinen in Tageszeitungen sowie Pressemitteilungen. Ganz aktuell wird an einer neuen Zeitung gearbeitet, die alle ehrenamtlichen und hauptberuflichen Engagierten in ihrer Arbeit unterstützen soll. Ein Fakt ist aber auch: Medial dringt Gutes weniger durch. Bei negativen bundesweiten Themen und Trends ist dies besonders schwierig.

Kirche lebt und wirkt vor Ort. Deshalb lohnt es sich auch vor Ort, umfassend über die positiven Seiten der Kirche zu berichten.

Eine Weiterentwicklung der katholischen Morallehre wird von vielen und auch im Erzbistum Paderborn als dringlich empfunden und scheint auch möglich. Die Anschlussfähigkeit an die Gesellschaft muss bei diesem Thema wieder hergestellt,  die Fortschritte in der Humanwissenschaft müssen stärker berücksichtigt werden.

Die Bearbeitung dieser Fragen findet auch im Rahmen des Synodalen Weges der katholischen Kirche in Deutschland statt und wird vom Erzbistum Paderborn aktiv mitgetragen. In einer Weltkirche geht es in den Grundfragen nur miteinander. Das Erzbistum sieht auch in anderen Teilen der Weltkirche ähnliche Fragestellungen. Die Bischöfe werden das Anliegen in Rom vertreten. Dazu läuft derzeit auch der „Weltweite Synodale Prozess 2021-2023“, an dem sich alle beteiligen können.

Der Zölibat fußt auf der frei gewählten Lebensform der Ehelosigkeit „um des Himmelreiches willen“, von der Jesus Christus im Matthäus-Evangelium (Mt 19,12) spricht. Die Ehelosigkeit der Priester setzte sich historisch im 12. Jahrhundert durch. Es handelt sich heute um eine kirchliche Rechtsnorm.

Der Wert des Zölibats an sich steht außer Frage. In der aktuellen Diskussion steht aber der sogenannte Pflichtzölibat. Das Erzbistum begrüßt, dass darüber gesprochen und diskutiert wird. Die Bearbeitung dieser Fragen findet auch im Rahmen des Synodalen Weges der katholischen Kirche in Deutschland statt. Die Entscheidung darüber liegt aber beim Papst oder einem Konzil.

Eine Aussage hierzu wäre spekulativ und lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht treffen.

Das Erzbistum steht voll und ganz hinter dem Synodalen Weg. Erzbischof Becker hat diesen Weg mehrfach als „alternativlos“ beschrieben.

In der jüngeren Vergangenheit haben beispielsweise (Gesamt)Pfarrgemeinderäte Anforderungen an mögliche Kandidaten für die Leitung eines Pastoralen Raumes formuliert oder aus ihrer geltenden Pastoralvereinbarung abgeleitet. Diese wurden im Auswahlverfahren berücksichtigt und möglichen interessierten Pfarrern vorgestellt. Das Erzbistum Paderborn ist hierfür offen.

Das Paderborner Metropolitankapitel hat in seiner Sitzung am 10. Februar 2022 den Handlungstext der Dritten Synodalversammlung „Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs“ eingehend beraten. Die Beschlussempfehlung für ein Verfahren zur Bestellung des Bischofs wird ausdrücklich begrüßt. Das Kapitel hält die vorgeschlagenen Mindestkriterien für einen guten Weg, das Mitwirken des diözesanen Gottesvolkes möglich zu machen. Dies kann die Anerkennung und Akzeptanz eines künftigen Bischofs erhöhen. Noch im Sommer wird eine Arbeitsgruppe die mögliche konkrete Umsetzung beraten und einen Vorschlag für eine Regelung erstellen. Dabei ist auch das diözesane Gottesvolk zu beteiligen. Wie das angemessen gehen kann, wird das Kapitel beraten und beschließen. Vor allem wird zu klären sein, wie das Auswahlverfahren für die Mitglieder des hinzukommenden Gremiums gestaltet sein kann, solange es in der Diözese noch keinen Synodalen Rat gibt.

Zur Begründung wird unter anderem immer wieder angeführt, dass Jesus nur Männer zu Aposteln und Nachfolgern berufen habe. Papst Johannes Paul II. (1978-2005) hat deshalb im Jahr 1994 erklärt, die Kirche habe „keinerlei Vollmacht“, Frauen zu Priesterinnen zu weihen. Das Thema bewegt viele Menschen, deswegen wird im Rahmen des Synodalen Weges der Kirche die Frage im Forum „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“ bearbeitet. Hier sieht das Erzbistum Paderborn den Ort für eine weitere Bearbeitung. Themen wie Geschlechtergerechtigkeit, Sichtbarkeit, Förderung und Wertschätzung von Frauen im kirchlichen Leben stehen im Erzbistum Paderborn dauerhaft auf der Agenda.

Das theologische Verständnis der Bistumsleitung im Erzbistum Paderborn wird maßgeblich von Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils bestimmt. „Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten aller Art, sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger Christi“, heißt es zu Beginn der wegweisenden Pastoralkonstitution „Gaudium et Spes“, die mit diesen Worten der Kirche klar macht, wo sie zu stehen hat: an der Seite der Menschen, vor allem an der Seite der Schwächsten in der Gesellschaft. Durch den Missbrauchsskandal musste sich die Kirche eingestehen, dass sie dieser Berufung nicht gerecht geworden ist und sie durch ihr Handeln sogar verdunkelt hat. Glaubwürdigkeit kann sie nur wieder gewinnen, wenn sie sich die Forderung aus „Gaudium et Spes“ neu zu Herzen nimmt und sich bedingungslos für die Menschlichkeit und den Schutz der Schwächsten einsetzt. Dies muss wichtiger sein als der Schutz der Institution. Im Erzbistum Paderborn unterstützen sowohl das Zukunftsbild aus dem Jahr 2014 sowie das vor wenigen Monaten veröffentlichte Zielbild diese Linie.

Das Erzbischöfliche Generalvikariat und Erzbischof Becker haben aufgrund des Briefes und des Gesprächsangebot eine Flut an Rückmeldungen erreicht, die schriftlich und mündlich beantwortet und bearbeitet wurden. Erzbischof Becker kann nicht auf jede Anfrage persönlich reagieren. Mitarbeitende des Erzbistums stehen für unterschiedliche Fragestellungen, Feedbacks und Beschwerden zur Verfügung.

Fragen und Antworten zu #OutInChurch sowie zum kirchlichen Arbeitsrecht

Im Erzbistum hat zu Beginn des Jahres im Auftrag von Erzbischof Becker ein diözesaner Arbeitskreis „Queersensible Pastoral“ seine Arbeit aufgenommen. Der neue Arbeitskreis wird dafür sorgen, dass queere Menschen und ihre Erfahrungen in der Erzdiözese sichtbar werden. Dies ist im Zielbild (veröffentlicht am 23.10.2021) für die künftige Entwicklung des Erzbistums klar festgelegt.

Erzbischof Becker wünscht sich für das Erzbistum Paderborn, dass eine zugewandte Pastoral für queere Menschen verwirklicht wird, durch die queere Menschen sich angenommen und willkommen fühlen. Dazu hat er im Herbst 2021 entsprechend einen Arbeitskreis „Queersensible Pastoral“ auf den Weg gebracht, um den Austausch mit der queeren Community zu verstetigen. Das Erzbistum Paderborn sieht als Ausgangspunkt allen pastoralen Handelns die Lebenswirklichkeit der Menschen in all ihrer Vielfalt. Daher ist dieser Austausch bereichernd und förderlich. Im Zielbild werden auch alle hauptberuflichen und ehrenamtlichen Engagierten dementsprechend aufgerufen: „Wir fördern auf diözesaner und überdiözesaner Ebene eine Kultur der Wertschätzung unterschiedlicher Lebensentwürfe und setzen uns für den Abbau von Diskriminierungen ein. Dies umfasst auch geschlechtersensible und queersensible Pastoral.“

Das Erzbistum Paderborn vertritt eine deutliche Position, die im Zielbild unter dem Punkt „Festlegungen“ formuliert ist: „Wir fördern auf diözesaner und überdiözesaner Ebene eine Kultur der Wertschätzung unterschiedlicher Lebensentwürfe und setzen uns für den Abbau von Diskriminierungen ein. Dies umfasst auch geschlechtersensible und queersensible Pastoral.“ Der Bistumsleitung ist bewusst, dass dies mancherorts noch Zeit und weiterer Sensibilisierung bedarf. Erzbischof Becker erwartet von seinen pastoralen Mitarbeitenden die Aneignung dieses Zeitbildes.

Allein das öffentliche Bekenntnis zu einer bestimmten sexuellen Orientierung hat schon in der Vergangenheit im Erzbistum Paderborn nicht zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen geführt. Auch die Grundordnung sieht das nicht vor. Generalvikar Alfons Hardt hat das kürzlich nochmals klargestellt, weil hier ein anderer Eindruck bestand. Der Generalvikar hat in einer Mitteilung vor einigen Tagen ausdrücklich gesagt, dass keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter befürchten muss, allein wegen seiner sexuellen Orientierung oder dem Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder gleichgeschlechtlichen zivilrechtlichen Ehe gekündigt zu werden.

Allein die persönliche sexuelle Orientierung ist kein Kündigungs- sowie kein Nichteinstellungsgrund, weder aufgrund der Grundordnung noch in der Praxis des Erzbistums.

Wie für jeden Arbeitgeber so gilt in Deutschland auch für die Kirche grundsätzlich ein Arbeitsrecht. Den Kirchen ist jedoch aufgrund des verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstbestimmungsrechtes ein besonderer Freiraum eingeräumt, ihre eigenen Angelegenheiten, zu denen auch die rechtliche Ausgestaltung ihrer Dienst- und Arbeitsverhältnisse gehört, zu regeln. Dieses Recht ermöglicht den Kirchen, die spezifische Eigenart des kirchlichen Dienstes zu formulieren und bestimmte Aspekte der kirchlichen Dienst- und Arbeitsverhältnisse nach ihrem Selbstverständnis auszugestalten. Das kirchliche Arbeitsrecht gliedert sich in die betriebliche Mitbestimmung (Mitarbeitervertretungsordnung), die überbetriebliche Mitbestimmung (der sogenannte Dritte Weg) und die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse.

Wie das kirchliche Arbeitsrecht so ist auch die Ordnung für Missio canonica seit längerer Zeit in Überarbeitung. Vielleicht noch in diesem Jahr liegt sie der entsprechenden Kommission der Deutschen Bischofskonferenz zur Beratung vor. Es soll zukünftig im Bereich der „Loyalität“ weniger um die Lebensform, sondern vielmehr um die Loyalität zu Zielen und Inhalten des Religionsunterrichtes gehen. Bis zum Beschluss einer neuen Ordnung durch die Deutsche Bischofskonferenz werden die momentan geltenden Kriterien hier im Erzbistum Paderborn ausgesetzt.

Geht es um die Lebensform bzw. die sexuelle Orientierung, die für sich genommen noch kein Grund ist, nicht Religionsunterricht erteilen zu dürfen, gilt die vorherige Antwort. Mit Studierenden werden ernsthafte Gespräch geführt. Gerade die jetzt vorliegenden Beschlussvorlagen zeigen, dass sich in der Kirche etwas bewegt und manche Forderung, die schon seit Jahren auf dem Tisch liegt, tatsächlich offensichtlich auch von der Mehrheit der Bischöfe gestützt, in die Umsetzung kommt.

Die Aussage von Generalvikar Hardt differenziert nicht nach Berufsgruppen und Tätigkeitsfeldern. Mitarbeitende müssen nicht befürchten, allein aufgrund der Eingehung einer gleichgeschlechtlichen Ehe gekündigt zu werden. Hinsichtlich der Einstellung erhofft sich das Erzbistum Paderborn eine zügige Fortentwicklung der Grundordnung und unterstützt den Reformprozess aktiv. Nach der jetzigen Grundordnung können oben benannte Gründe ein Einstellungshindernis sein.

Generalvikar Hardt äußert sich grundsätzlich nur auf der Grundlage eigener Überzeugungen und würde es auch niemand anderem absprechen. Das Erzbistum Paderborn hat sich für die Überarbeitung des kirchlichen Arbeitsrechts eingesetzt und damit auch für Fragen rund um queere Mitarbeitende. Die Initiative #OutInChurch hat die Dringlichkeit dieses Vorhabens noch einmal bestätigt. Allein das öffentliche Bekenntnis zu einer bestimmten sexuellen Orientierung hat schon in der Vergangenheit im Erzbistum Paderborn nicht zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen geführt.

Erzbischof Becker betont nicht zuletzt in einem Interview im Mai 2021: „Alle Menschen sind uns anvertraut und wir begleiten alle, die begleitet werden wollen. Wir sind beschämt darüber, welch großes Unrecht und Leid gerade auch homosexuellen Menschen in Gesellschaft und Kirche widerfahren ist und immer noch widerfährt.“

Jeder Einzelfall ist komplex, enthält viele Einzelaspekte und lässt sich nicht auf ein Schlagwort reduzieren. Zu konkreten Personalfällen kann sich das Erzbistum Paderborn aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht äußern.

Die Bistumsleitung bedauert jeden Verlust eines Mitglieds der Dienstgemeinschaft. Für viele Menschen ist es heute nur schwer nachvollziehbar, wie die damaligen Grundlagen des kirchlichen Arbeitsrechts waren. Die Bistumsleitung unterstützt ausdrücklich die Fortentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechtes und bekräftigt auch dadurch nochmals ihr Ziel, die Lebenswirklichkeit der Menschen in all ihrer Vielfalt anzuerkennen.

Das Erzbistum Paderborn hat die Erwartung und setzt sich dafür ein, dass die arbeitsrechtlichen Novellierungen zeitnah erfolgen.

Nein, es gibt keine versteckte Klausel.

Das Erzbistum Paderborn erwartet Klarheit von der laufenden Überarbeitung der Grundordnung. Es können keine pauschalen Aussagen in die eine oder andere Richtung gemacht werden. In der jüngeren Praxis sind für das Erzbistum Paderborn keine Fälle bekannt, in denen es aufgrund einer zivilen Wiederverheiratung nach staatlicher Ehescheidung zu einer Kündigung gekommen wäre.

Bis 2015 bestand die von allen deutschen Bischöfen gemeinsame beschlossene Regelung, dass die Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in jedem Fall als Loyalitätsverstoß angesehen werden muss, da dieses zivile Rechtsinstitut als öffentliche Infragestellung der zentralen katholischen Ehelehre gesehen wurde. Wenn ein als zentral angesehenes Element der katholischen Lehre durch Lebenspraxis öffentlich in Zweifel gezogen wurde, stellte das dann einen Loyalitätsverstoß da. Dies war auch jedem Mitarbeitenden, insbesondere im pastoralen Dienst, vorab bekannt.

Homosexualität ist kein Ausschlussgrund für die Aufnahme im Priesterseminar. Die Bewerber müssen den Zölibat einhalten, also sexuell enthaltsam und ohne Partner leben.

Das Engagement für andere Personen stellt grundsätzlich kein Problem dar. Eine konstruktive Kritik an der katholischen Kirche ist auch unproblematisch. Probleme entstehen nur da, wo das Verhalten von Mitarbeitenden kirchenfeindlich ist. Das gilt in jedem Tendenzbetrieb, auch im nichtkirchlichen Bereich.

Dieser Fall ist bisher noch nicht vorgekommen. Hier erhofft sich das Erzbistum Paderborn Orientierung durch die Überarbeitung der Grundordnung.

Aus rechtlichen Gründen kann sich das Erzbistum Paderborn nicht äußern. Jeder Personalfall wird individuell, sensibel und ganz diskret behandelt. Die Vorgänge und Hintergründe sind in der Regel komplexer, als sich das in den Medien darstellt.

Jeder Einzelfall ist komplex, enthält viele Einzelaspekte und lässt sich nicht auf ein Schlagwort reduzieren. Zu konkreten Personalfällen kann sich das Erzbistum Paderborn aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht äußern. Das Erzbistum bedauert jeden Verlust eines Mitglieds der Dienstgemeinschaft.

Bis 2015 bestand die von allen deutschen Bischöfen gemeinsame beschlossene Regelung, dass die Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in jedem Fall als Loyalitätsverstoß angesehen werden muss, da dieses zivile Rechtsinstitut als öffentliche Infragestellung der zentralen katholischen Ehelehre gesehen wurde. Wenn ein als zentral angesehenes Element der katholischen Lehre durch Lebenspraxis öffentlich in Zweifel gezogen wird, stellte das dann einen Loyalitätsverstoß da. Dies war auch jedem Mitarbeitenden insbesondere im pastoralen Dienst vorab bekannt.

Die Entscheidungen wurden auf der Basis des jeweils gültigen kirchlichen Arbeitsrechts getroffen. Heute würden diese Entscheidungen so nicht mehr getroffen.

Das Erzbistum Paderborn hat vor einigen Jahren einen Leitfaden für eine gendersensible Sprache veröffentlicht. Alle Mitarbeitenden sind gehalten, diesen anzuwenden.

Daran wird aktuell gearbeitet. Es beschäftigt sich seit längerem eine überdiözesane Arbeitsgruppe damit. Sie wird vermutlich noch vor dem Sommer einen Entwurf vorlegen, der dann vor den Bischöfen beraten und von ihnen beschlossen werden muss. Anschließend muss die geänderte Fassung durch den Erzbischof für das Erzbistum Paderborn in Kraft gesetzt werden. Das Erzbistum hat diesen Reformprozess von Beginn an unterstützt. Auch durch die Vorgänge der letzten Woche hoffen wir jetzt auf zügige Umsetzung der Anpassungen noch in diesem Jahr und setzen uns als Erzbistum Paderborn weiter aktiv dafür ein.

Die aktuell noch gültige Grundordnung gilt für alle Mitarbeitenden, allerdings sind die Loyalitätspflichten abgestuft, je nach Tätigkeit und Religionszugehörigkeit. An Mitarbeitende im verkündungsnahen Bereich werden höhere Loyalitätsanforderungen gestellt. Dazu gehören Mitarbeitende im liturgischen und pastoralen Dienst, mit bischöflicher Beauftragung, im erzieherischen Dienst und leitende Mitarbeitende.

Es ist eigentlich Sinn und Zweck der Grundordnung, eine einheitliche Praxis und Rechtsanwendung nicht nur innerhalb des Erzbistums, sondern innerhalb der Katholischen Kirche in Deutschland insgesamt sicherzustellen. Auch daher erscheint eine Anpassung der Grundordnung als sinnvoll.

Das Erzbistum Paderborn hat vor einigen Jahren einen Leitfaden für eine gendersensible Sprache veröffentlicht. Alle Mitarbeitenden sind gehalten, diesen anzuwenden. Dies kann sicher nur ein erster Schritt sein, denn hilfreich sind hier die weitere persönliche Sensibilisierung und der Austausch mit queeren Menschen und ihren Anliegen.

Der Erzbischof von Paderborn hat die Seelsorgerinnen und Seelsorger zu verantwortlichem Umgang mit Anfragen angehalten. Niemand ist bisher wegen einer Segnung gemaßregelt worden. Nicht zulässig (und nach kirchlichem Recht strafbar, can. 1379 CIC) ist die sogenannte Simulation eines Sakramentes, also die Vortäuschung, hier würde ein Sakrament gespendet. Das kann etwa der Fall sein, wenn statt einer Segnung ein Ritus gefeiert wird, der alle oder viele Elemente der kirchlichen Eheschließung nachahmt, also abläuft wie eine kirchliche Trauung. Besteht hierzu ein Verdacht, muss der Erzbischof von Amts wegen diesem Verdacht nachgehen. Dies hat es im vergangenen Jahr in einem Fall gegeben. Andere Darstellungen in der Öffentlichkeit entsprechen nicht der Wahrheit.

Das Thema #OutInChurch spielt in der Öffentlichkeit und in der Kirche gerade eine große Rolle und ruft bei vielen Gläubigen und Mitarbeitenden Fragen auf. Diesen Fragen nimmt das Erzbistum Paderborn sehr ernst und gibt der Bearbeitung Raum. Dennoch werden viele weitere Themen weiter bearbeitet, insbesondere zur Zukunft der Kirche von Paderborn. Dies ist auch an der Berichterstattung auf der Homepage erzbistum-paderborn.de ersichtlich, auf der weiterhin viele Themen des kirchlichen Lebens im Erzbistum behandelt werden.

Themenkomplex Missbrauchsaufarbeitung

Das Erzbistum Paderborn setzt sich dafür ein, Missbrauch in jeder Hinsicht entgegen zu wirken und Präventivmaßnahmen auszubauen. Über die vielfältigen Aktivitäten und Maßnahmen informiert das Erzbistum auf seiner Homepage.

Im Jahr 2019 wurde das Forschungsprojekt von Professorin Dr. Nicole Priesching, Inhaberin des Lehrstuhls für Religions- und Kirchengeschichte an der Universität Paderborn, und der Wissenschaftlichen Mitarbeiterin Dr. [des.] Christine Hartig, zunächst auf drei Jahre angelegt. Die Forschungsarbeit hat im Jahr 2020 begonnen. Aufgrund der Corona-Situation wurde das Projekt um ein Jahr verlängert. Eine Veröffentlichung der Studie erfolgt nach Aussage der Forschungsgruppe im Jahr 2024 und geschieht unabhängig vom Erzbistum Paderborn.

Die Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Paderborn erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.

Für die im September 2018 veröffentlichte MHG-Studie wurden die Personalakten aller Geistlichen geprüft, die zwischen dem 1.1.1946 und dem 31.12.2015 im Verantwortungsbereich des Erzbistum Paderborn entweder eine Funktion ausübten oder sich im Ruhestand befanden. Die Staatsanwaltschaft hat uneingeschränkten Zugang zu den Akten erhalten und vor Ort im Erzbischöflichen Generalvikariat Einsicht in die Aktenbestände genommen.

Seit August 2019 arbeitet ein unabhängiges Forschungsteam der Universität Paderborn an einer kirchenhistorischen Einordnung unter dem Titel: „Missbrauch im Erzbistum Paderborn – Eine kirchenhistorische Einordnung. Die Amtszeiten von Lorenz Jaeger und Johannes Joachim Degenhardt (1941-2002)“. Diese Studie wird geleitet von Professorin Dr. Nicole Priesching und ihrer Mitarbeiterin Dr. des. Christine Hartig und soll unabhängig Erkenntnisse zum Umfang des Missbrauchs, über die Gewalterfahrungen der Betroffenen sowie zu den Umgangsweisen der Verantwortlichen darstellen. Der Zeitraum dieser Forschungsarbeit umfasst die gesamte Nachkriegszeit bis zum Erlass der für die ganze Weltkirche einheitlichen und verbindlichen Regelungen im Motuproprio „Sacramentorum sanctitatis tutela“ Papst Johannes Pauls II. zum Umgang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche im Jahr 2001. Die Betrachtung des genannten Zeitraums ist für das Erzbistum Paderborn besonders wichtig, da der weit überwiegende Teil der uns bekannten Fälle von sexuellem Missbrauch aus dieser Zeit stammen. Damit die Perspektive der Betroffenen in dieser Studie stärker Einfluss nehmen kann, ist das Forschungsteam im Kontakt zu Betroffenen, die ihre Erfahrungen in die historische Aufarbeitung einbringen möchten.

Für den Gesamtzeitraum seit 1.1.1946 bis zur Gegenwart wird die unabhängige Aufarbeitungskommission für das Erzbistum Paderborn zuständig sein, die in Kürze ihre Arbeit aufnehmen wird. Diese wird auch eine Gesamtbewertung der Aufarbeitung im Erzbistum Paderborn vornehmen und dabei insbesondere auch die Aufarbeitung der Zeit seit dem Jahr 2001 verantworten. Erzbischof Hans-Josef Becker nimmt sich selbst, wenn es um Verantwortung geht, nicht aus. Die Bewertung soll daher gemäß der „Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ der Deutschen Bischöfe und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) vom 28.04.2020 bewusst eine unabhängige Kommission vornehmen, nicht Erzbischof Becker selbst. Dieses Vorgehen schließt ein, dass auch die Art und Weise der Aufarbeitung seit 2002 ausdrücklich in der freien Entscheidung der unabhängigen diözesanen Aufarbeitungskommission liegen soll.

Seit Februar 2022 gibt es im Erzbistum Paderborn eine Betroffenenvertretung, die ebenso frei und eigenständig agieren wird. Die Betroffenenvertretung wird in ihrer Arbeit, ebenso wie die Verantwortlichen für die Aufarbeitungsprozesse, seitens des Erzbistums Paderborn umfänglich unterstützt.

Der Forschungszeitraum umfasst die Nachkriegszeit ab 1949 bis zum Jahr 2001. In diesem Jahr erließ Papst Johannes Paul II. im Motu proprio “Sacramentorum sanctitatis tutela” für die ganze Weltkirche einheitliche und verbindliche Regelungen (2001). Mit diesem Schreiben gab es erstmals ein Regelwerk, wie mit Vorwürfen sexuellen Missbrauchs zu verfahren ist. Professorin Dr. Nicole Priesching und Dr. [des.] Christine Hartig wurden im Zusammenhang mit den bereits erfolgten wissenschaftlichen Forschungen zu Kardinal Jaeger mit der Untersuchung dieses Zeitraums beauftragt.

2020 haben die deutschen Bischöfe gemeinsam mit dem Unabhängigen Beauftragten des Bundes für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes-Wilhelm Rörig vereinbart, dass im Nachgang der MHG-Studie aus dem Jahr 2018 jede Diözese eine eigene unabhängige Aufarbeitung vornehmen wird. Dazu wird jede Diözese eine eignene unabhängige diözesane Aufarbeitungskommission einrichten. Im Erzbistum Paderborn wird diese Kommission die Zeit ab 2002 bis zur Gegenwart aufarbeiten.

Die Besetzung der unabhängigen diözesanen Aufarbeitungskommission wird in der sogenannten „Gemeinsamen Erklärung“ geregelt, die 2020 zwischen den deutschen Bischöfen und dem Unabhängigen Beauftragten des Bundes für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, vereinbart wurde. Demnach setzt sich diese Kommission aus sieben Personen zusammen: zwei werden durch das Land NRW benannt, drei durch das Erzbistum und zwei Personen kommen aus dem Kreis der Betroffenen. In der Kommission sind keine Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Erzbistum stehen. Die Kommission erfüllt damit Forderungen, die oftmals erhoben werden. Zum einen wird der Staat durch das Land NRW an der Aufarbeitung beteiligt, zum anderen geschieht die Arbeit unabhängig.

Derzeit warten alle Diözesen in NRW seit letztem Jahr auf die Benennung der Vertreter oder Vertreterinnen der Landesregierung. Die Einrichtung seitens des Erzbistums Paderborn ist vorbereitet und kann weitergeführt und abgeschlossen werden, sobald die Vertretenden des Landes benannt sind.

Bereits heute bindet die katholische Kirche und das Erzbistum Paderborn staatliche Stellen und unabhängige Einrichtungen ein: Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen, Missbrauchsbeauftragter der Bundesregierung, unabhängige Gutachten, unabhängige Aufarbeitungskommission in jeder Diözese, umfängliche Offenlegungen gegenüber den Staatsanwaltschaften.

Einer weitergehenden unabhängigen Aufarbeitung durch öffentliche Instanzen steht das Erzbistum Paderborn nicht ablehnend gegenüber, sie sollte allerdings andere gesellschaftliche Bereiche (Schule, Sportverbände, evangelische Kirche etc.) mit einbeziehen.

Auf die Veröffentlichungszeitpunkte hat das Erzbistum keinen Einfluss. Die Aufarbeitungskommission ist absolut frei, in welcher Weise sie die Aufarbeitung angehen wird. Gleiches gilt für die Forscherinnen der Universität Paderborn, die an einem historischen Gutachten arbeiten.

Die Bistumsleitung wird sich vor Veröffentlichung der Studien nicht äußern, um keinen Einfluss auf die vollkommen unabhängige Arbeit der Forscherinnen sowie der Kommission zu nehmen.

Ziel aller Aufarbeitung im Erzbistum Paderborn ist es, neben der Identifikation von Verantwortlichen die Strukturen zu identifizieren, die sexuellen Missbrauch ermöglicht und eine konsequente Aufdeckung verhindert haben, um aus diesen Erkenntnissen Maßnahmen der Prävention weiter zu entwickeln.

Das historische Forschungsprojekt reduziert den sexuellen Missbrauch nicht nur auf eine rechtliche Perspektive, sondern nimmt weitere gesellschaftliche und pastorale Dimensionen mit in den Blick. In besonderer Weise bezieht die Studie die Betroffenen selber ein, indem durch die Befragungen von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen ihre Perspektive und Erfahrungen in die Studie einfließen. Die Ausschreibung der Untersuchung umfasst strafrechtliche, kirchenrechtliche, semantische und frömmigkeits- und pastoralgeschichtliche Analysen.

In mehreren deutschen Diözesen werden derzeit historische Aufarbeitungsprojekte gestartet.

Das Erzbistum Paderborn ist offen für eine Wahrheitskommission. Auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz hat sich dementsprechend geäußert. Es ist jedoch Aufgabe des Bundestages, darüber zu entscheiden. Sollte ein solches Gremium beschlossen werden, sollte es das gesamte Feld sexualisierter Gewalt in der Gesellschaft in den Blick nehmen.

Das Erzbistum Paderborn hielte eine gemeinsame Linie für wünschenswert und setzt sich weiter dafür ein.

Generalvikar Alfons Hardt stand bereits weit vor Veröffentlichung der sogenannten MHG-Studie in Kontakt zur Staatsanwaltschaft. Nach Veröffentlichung der MHG-Studie hat die Staatsanwaltschaft zusätzlich vom Erzbistum Paderborn eine komplette Liste der Anschuldigungen mit den Namen aller Betroffenen und Beschuldigten erhalten und im Generalvikariat Einsicht in alle Aktenbestände genommen. Nachdem viele Beschuldigte bereits verstorben und viele Fälle offenkundig strafrechtlich verjährt waren, hat die Staatsanwaltschaft dann die verbleibenden Akten zur näheren Prüfung erbeten und vom Erzbistum Paderborn erhalten. Dabei handelte es sich um 13 Beschuldigte. Gegen elf von ihnen wurden die Ermittlungen eingestellt, ein Beschuldigter war vorverstorben, in einem Fall liegt dem Erzbistum seitens der Staatsanwaltschaft keine weitere Mitteilung vor.

Es gibt auch Fälle, in denen Betroffenen auf deren dringendes Bitten zugesagt wurde, die Angelegenheit nicht vom Erzbistum aus zur Anzeige zu bringen. Es gibt Betroffene, für die eine solche Zusage Voraussetzung ist, überhaupt ihren Fall zu offenbaren. Das muss möglich sein, damit Betroffene sich frei melden können.

Nein, das stimmt nicht. Die Personalakten wurden aufgrund des besonderen Dienstverhältnisses der Kleriker zu ihrem Bischof (sogenanntes Kleriker-Dienstverhältnis) nach anderen Standards und leider nicht immer formal konsequent geführt. Seit dem 01.01.2022 gilt für die Kleriker in allen deutschen Diözesen eine Personalaktenordnung, die sich an den Standards des staatlichen Beamtenrechts orientiert.

Es handelt sich hier um eine Regelung des Kirchenrechts, cann. 489, 490 CIC.

Danach muss in jeder Diözese ein verschlossenes sogenanntes Geheimarchiv vorhanden sein, zu dem nur der Bischof bzw. mit Vollmacht der Generalvikar Zugang haben. In diesem Archiv werden Dokumente verwahrt, die einer Geheimhaltung unterliegen, also z. B. Wahlunterlagen von Bischofswahlen, vertrauliche Dokumente zu Sakramenten (z. B. Dispens von einem geheimen Weihe- oder Ehehindernis), rufschädigende Dokumente etc.

Zu Strafakten in sogenannten Sittlichkeitsverfahren ist im Kirchenrecht bestimmt, dass diese jährlich nach Ablauf von zehn Jahren seit Abschluss der Verurteilung oder nach dem Tod des Verurteilten zu vernichten sind, dabei aber ein kurzer Tatbestandsbericht mit dem Wortlaut des Endurteils aufzubewahren ist.

In den deutschen Diözesen, auch in Paderborn, ist aufgrund der anderen Aktenführungskultur in der Regel nicht so verfahren worden, so dass Aktenbestände vorhanden sind. Dabei ist auch zu bedenken, dass die wenigsten Akten mangels formal durchgeführter Strafverfahren und Verurteilungen Strafakten im eigentlichen Sinn darstellen.

Das Erzbistum stemmt sich nicht gegen staatliche Aufklärung und steht dieser Frage offen gegenüber. Es gibt bisher diesbezüglich keine staatlichen Initiativen.

Derzeit laufen die Aufarbeitungsprozesse im Erzbistum Paderborn. Diese Prozesse sind abzuwarten, bevor eine valide Aussage zu Verantwortlichkeiten und notwendigen Konsequenzen getroffen werden kann.

Die allermeisten mutmaßlichen Täter sind bereits verstorben und können nicht mehr befragt werden. Bei noch lebenden Beschuldigten, soweit sie den Vorwurf nicht generell bestreiten oder dieser erwiesen ist, bietet das Erzbistum Hilfen an. Die Bistumsleitung agiert hier aber in ihrer Rolle als Dienstvorgesetzte (sogenanntes forum externum) und kann nicht zugleich als „Seelenrichter“ (sogenanntes forum internum) fungieren. Die Aufarbeitung für den Täter erfolgt an anderer Stelle und nicht im Interventionsverfahren durch das Erzbischöfliche Generalvikariat.

Die Höhe der Anerkennungsleistungen wird durch eine unabhängige Kommission (UKA) in jedem Einzelfall festgelegt. Die Zahlungen orientieren sich an Urteilen zu Schmerzensgeldern staatlicher Gerichte in vergleichbaren Fällen, und zwar jeweils an der oberen Grenze. Das bedeutet, dass Leistungen zwischen 5.000 und 50.000 Euro von den Bistümern gezahlt werden. In Ausnahmen können in besonders schweren Härtefällen höhere Leistungen oder anderweitige Unterstützungen durch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen mit Zustimmung der kirchlichen Institution festgelegt werden. Faktisch liegen die Zahlungen im Durchschnitt sogar oberhalb der staatlichen Schmerzensgeldzahlungen. Auch werden die Leistungen in dieser Höhe gewährt ohne Beweiseinforderung nach rechtsstaatlichen Standards und ohne Anwendung von Verjährungsregeln. Das macht in dieser Form keine andere Institution.

Im Jahr 2021 wurden von der Unabhängigen Kommission in Bonn zwölf Anträge für das Erzbistum Paderborn entschieden. Die Summe der Anerkennungsleistung für die entschiedenen Anträge beträgt 360.500 Euro.

Grundsätzlich gilt festzuhalten, dass die Geldbeträge nicht das Leid der Betroffenen aufheben oder wieder gut machen können.

Betroffene müssen nicht wie in einem gerichtlichen Verfahren die Tat nach rechtsstaatlichen Standards beweisen. Es gibt auch nicht wie im staatlichen Recht die Anwendung einer Verjährungsregelung. In den allermeisten Fällen sind die beschuldigten Personen zudem verstorben und können nicht mehr befragt werden. Die unabhängigen Ansprechpersonen führen mit den Personen, die einen sexuellen Missbrauch melden, Gespräche. Gemeinsam mit der Intervention wird geprüft, ob die Vorwürfe plausibel und nachvollziehbar sind. So wird beispielsweise geprüft, ob der Beschuldigte in der genannten Zeit am angegebenen Ort eingesetzt war. Am Ende gibt die unabhängige Ansprechperson ein Votum über die Plausibilität und Glaubwürdigkeit ab. Mit diesem Votum wird der Antrag an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) eingereicht.

Das Erzbistum hält es aus gesamtgesellschaftlichen Gründen (Gleichschritt mit anderen Einrichtungen, Druck auf andere Gruppen, Rechtsgleichheit) für richtig und wird darin auch durch andere gesellschaftliche Institutionen gestützt, hier dem deutschen Rechtsrahmen zu folgen. Bezugspunkt in Deutschland ist die deutsche Rechtsordnung, alles andere wäre rein willkürlich. Dabei geht das Erzbistum bis an die obere Grenze und auch darüber hinaus.

Einmal jährlich veröffentlich das Erzbistum Paderborn eine ausführliche Statistik. Diese erscheint in der Regel Ende Januar / Anfang Februar. Die diesjährige Veröffentlichung steht unmittelbar bevor.

Jedem Geschädigten steht der Weg zu staatlichen Gerichten offen. Es ergeben sich dabei jedoch Schwierigkeiten: Zunächst einmal sind viele Fälle schlicht verjährt. Hinzu kommt, dass eine gerichtsfeste Beweisführung in nahezu allen Fällen kaum gelingen würde, es geht um Taten im Nahbereich, Aussage steht gegen Aussage, ein Großteil der Beschuldigten ist bereits verstorben und die Vorgänge liegen oft weit in der Vergangenheit. Man muss deutlich sagen: Die meisten derer, die Anerkennungsleistungen erhalten, hätten vor staatlichen Gerichten kaum Aussicht auf Erfolg.

Der Umgang mit diesen Fällen in der Vergangenheit im Erzbistum Paderborn wird derzeit unabhängig aufgearbeitet. Aus dem Gutachten erwartet das Erzbistum Erkenntnisse über Mechanismen, Denkmuster und historische Kontexte, die das aus heutiger Sicht falsche Handeln bestimmt haben.

Kein kirchlicher Mitarbeiter, keine kirchliche Mitarbeiterin wird der staatlichen Strafverfolgung entzogen.

Die Verhängung von kirchlichen Strafen wie etwa die Entlassung eines Klerikers aus dem Klerikerstand setzt ein Strafverfahren voraus, in dem, wie im staatlichen Bereich auch, der Nachweis der strafbaren Handlung rechtssicher geführt werden muss. Wo dieser Beweis geführt werden konnte, hat es solche strafweise Entlassungen gegeben.

Laut Ausführungsbestimmungen vom 13.02.2018, veröffentlicht im Kirchlichen Amtsblatt 2018, Nr. 4, hätten die Institutionellen Schutzkonzepte eines jeden kirchlichen Rechtsträgers ursprünglich schon bis zum 31.12.2018 eingereicht werden müssen. Rechtsträger, die noch kein Schutzkonzept eingereicht haben, werden vom Erzbistum Paderborn angemahnt, die Erstellung eines Schutzkonzeptes zeitnah anzugehen.

Etwa 70% der Seelsorgeeinheiten haben mittlerweile ein Schutzkonzept eingereicht, ca. 20 % sind in der Entwicklung und ca. 10 % haben bisher, trotz mehrfacher Nachfrage, keine Rückmeldung dazu gegeben.

Die Schutzkonzepte müssen in der Koordinationsstelle im Generalvikariat eingereicht werden, es besteht von dieser Seite jedoch keine Genehmigungspflicht. Der Rechtsträger setzt das Schutzkonzept ein und verantwortet dies. Eine durchgeführte Schutz- und Risikoanalyse und die partizipative Erarbeitung des Schutzkonzeptes sind in der Präventionsordnung festgeschrieben und müssen im Schutzkonzept ersichtlich sein.

Die fachliche Prüfung im Sinne der Präventionsordnung übernimmt die Koordinationsstelle. Dies bedeutet, dass das Konzept den inhaltlichen Anforderungen der Präventionsordnung und ihren Ausführungsbestimmungen entsprechen muss.

Spätestens alle fünf Jahre bzw. nach einem bekannt gewordenen Vorfall wird das Schutzkonzept vor Ort evaluiert und auf die aktuelle Situation angepasst. Im Anschluss daran muss das überarbeitete Schutzkonzept wiederholt in der Koordinationsstelle zur fachlichen Überprüfung eingereicht werden.

Ein gelebtes Konzept vor Ort ist auf jeden Fall wünschenswert. Die Kultur des achtsamen Miteinanders ist ein wesentlicher Bestandteil des täglichen Lebens vor Ort. Wichtige Anlaufstellen publik zu machen und zu unterstützen kann dabei eine Möglichkeit sein. Daher begrüßt die Koordinationsstelle Kooperation zum Schutz der Kinder und Jugendlichen und / oder aber auch der schutz- und /oder hilfebedürftigen Erwachsenen.

Qualifizierte Präventionsfachkräfte sorgen vor Ort für Vernetzung im nahen Umfeld und zur Koordinationsstelle, wo es Ansprechpersonen auf Diözesanebene gibt.

Im Rahmen der Fach- und Austauschtreffen, die regelmäßig für die Präventionsfachkräfte angeboten werden, nimmt die Koordinationsstelle wahr, dass dies vor Ort unterschiedlich gelebt wird. Viele Gemeinden weisen auf Ansprechpersonen außerhalb des kirchlichen Nahfeldes hin und sind gut mit diesen vernetzt und im Gespräch.

Das Erzbistum Paderborn hat diesen Aufruf mehrfach und breit über unterschiedliche Medien veröffentlicht. An den verschiedenen Stellen (Online-Auftritte, soziale Medien, Anfragen, Zuschriften, Gremien, persönliche Gespräche) weist das Erzbistum Paderborn immer wieder auf die Möglichkeit der Beteiligung hin. Die für das Forschungsprojekt zuständigen Wissenschaftlerinnen agieren und kommunizieren davon unabhängig und frei. In Folge eines Hinweises im kirchlichen Amtsblatt vom Juli 2021 sind alle leitenden Pfarrer und alle Pfarrgemeinderäte angehalten worden, dass Projekt zu unterstützen und den Aufruf nach Zeitzeuginnen und Zeitzeugen effektiv zu verbreiten. Zudem wurde seitens des Erzbistums Paderborn eine private Initiative, den Hinweis bekannt zu machen, unterstützt und beworben. Des Weiteren wurden alle dem Erzbistum Paderborn bekannten Betroffenen schriftlich auf diese Möglichkeit der Beteiligung aufmerksam gemacht und dazu eingeladen. Das Erzbistum Paderborn weist weiterhin auf diese Möglichkeit der Beteiligung hin. Unlängst sind alle leitenden Pfarrer nochmals angeschrieben worden, den Aufruf erneut in ihren Gemeinden zu publizieren.

 

Hinweis zum Forschungsprojekt

Seit August 2019 arbeitet ein unabhängiges Forschungsteam der Universität Paderborn zum Thema: „Missbrauch im Erzbistum Paderborn – Eine kirchenhistorische Einordnung. Die Amtszeiten von Lorenz Jaeger und Johannes Joachim Degenhardt (1941-2002)“.* Diese Studie wird geleitet von Frau Prof. Dr. Nicole Priesching und ihrer Mitarbeiterin Frau Dr. des. Christine Hartig und soll unabhängig Erkenntnisse zum Umfang des Missbrauchs, über die Gewalterfahrungen der Betroffenen sowie zu den Umgangsweisen der Verantwortlichen darstellen. Die Kosten trägt das Erzbistum.

Damit die Perspektive der Betroffenen in dieser Studie stärker Einfluss nehmen kann, sucht das Forschungsteam Betroffene, die ihre Erfahrungen in die historische Aufarbeitung einbringen möchten.

Betroffene erreichen Frau Dr. des. Christine Hartig von Montag bis Mittwoch telefonisch unter 05251-60-4432 oder per Mail an christine.hartig@uni-paderborn.de. Auch der postalische Weg ist möglich: Christine Hartig, Universität Paderborn, Institut für Kirchen- und Religionsgeschichte, Warburger Str. 100 in 33098 Paderborn.

Die Zeit ab 2002 bis zur Gegenwart wird im Rahmen der Unabhängigen Aufarbeitungskommission untersucht. Diese Kommission nimmt Anfang 2022 die Arbeit auf.

Nähere Informationen: www.erzbistum-paderborn.de (siehe dort: Beratung-Hilfe / Hilfe-bei-Missbrauch / Aufarbeitung)

Das Erzbistum steht durch das Team der Intervention im engen und regelmäßigen Austausch mit einer Arbeitsgruppe von Betroffenen. Die Mitarbeitenden dieses Teams unterstützen und fördern diese Arbeitsgruppe, um eine Vernetzung von Betroffenen im Erzbistum Paderborn zu ermöglichen. Konkret in der Planung ist ein Austauschtreffen aller dem Erzbistum bekannten Betroffenen, zu dem die Betroffenen selbst eingeladen haben. Hierbei wird die Arbeitsgruppe alle notwendige Unterstützung seitens des Erzbistums erhalten. Die Begegnung von Betroffenen braucht einen besonderen Schutzraum des gegenseitigen Vertrauens. Daher hat die Arbeitsgruppe der Betroffenen ausdrücklich darum gebeten, zum jetzigen Zeitpunkt bezüglich der Zusammenarbeit nicht weiter an die Öffentlichkeit zu gehen.

Im Erzbistum Paderborn werden die aktuellen Entwicklungen der Kirche in Deutschland aufmerksam verfolgt und wahrgenommen. Angelegenheiten anderer (Erz-)Diözesen werden nicht kommentiert. Das Erzbistum Paderborn wird sich nicht in die Aufarbeitung des Bistums Magdeburg einmischen.

Die Bistumsleitung wird hier weiter sensibel und angemessen agieren. Mit der Bitte um Entschuldigung muss achtsam umgegangen werden, damit sie nicht zur Floskel wird. Es hat bereits in der Vergangenheit Zeichen der Buße und Reue gegeben. Unter anderem fand schon im Jahr 2011 ein gemeinsamer Bußakt der deutschen Bischöfe im Paderborner Dom statt. Dort erklärten die Bischöfe: „Wir empfinden tiefe Scham. Männer der Kirche haben junge Menschen, die ihnen anvertraut waren, missbraucht und ihrem Leben schweren Schaden zugefügt. Allzu oft haben die Verantwortlichen weggeschaut“.

Im Erzbistum Paderborn werden die aktuellen Entwicklungen aufmerksam verfolgt und wahrgenommen. Angelegenheiten anderer (Erz-)Diözesen werden nicht kommentiert.

Erzbischof Becker hat sich zu verschiedenen Gelegenheiten öffentlich und in Briefen an die Menschen im Erzbistum zum Thema eindeutig positioniert. Im letzten Schreiben aus dem Jahr 2019 hat er betont, „dass die Kirche durch Vertuschung und Verdrängung in dieser Hinsicht jahrzehntelang schwere Schuld auf sich geladen hat. Als Kirche sind wir unserer Verantwortung vor Gott und den Menschen oft nicht gerecht geworden. Dies wollen und werden wir konsequent ändern.“

Das Erzbistum Paderborn verfährt hier nach der Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und anderer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (vgl. Kirchliches Amtsblatt Paderborn 12/2019, Nr. 130). Gegen im kirchlichen Dienst Tätige, die Minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene sexuell missbraucht haben, wird im Einklang mit den jeweiligen staatlichen und kirchlichen dienstrechtlichen Regelungen vorgegangen. Das nähere Verfahren bestimmt sich nach den Ziffern 51 ff. der genannten Ordnung. Der Erzbischof hat dafür Sorge zu tragen, dass die verfügten Beschränkungen oder Auflagen eingehalten werden. Das gilt bei Klerikern auch für die Zeit des Ruhestands. Erzbischof Becker ist hierzu regelmäßig im Austausch mit den für Personal verantwortlichen Stellen im Generalvikariat.

In den Aufnahmegesprächen, die die Ausbildungsverantwortlichen mit dem Bewerber führen, und durch ein psychologisches Gutachten eines externen Psychiater wird zunächst im Bewerbungsverfahren festgestellt, ob das Fundament einer gesunden und stabilen Persönlichkeit gegeben ist.

Im ersten Studienjahr (Propädeutikum) werden in wöchentlichen Einheiten mit einem Ausbildungsverantwortlichen (Spiritual) schwerpunktmäßig  Themen behandelt, die auf das Ineinandergehen von persönlicher und geistlicher Reife abzielen. Ziel ist es, einen realistischen Blick auf die eigene Affektivität zu gewinnen.

Das Mitleben in einer Hausgemeinschaft mit unterschiedlichen Persönlichkeitstypen fördert das eigene Reifen. Ebenso eröffnen die verschiedenen Praktika (insbesondere auch im sozialen Bereich) neue Erfahrungshorizonte.

Im dritten Studienjahr erfolgt eine geistlich-psychologische Standortbestimmung bei einem externen Psychologen, die in der Mitte der Ausbildung bisheriges Wachstum und weitere Wachstumspotentiale aufzeigen möchte.

Der Themenkomplex Sexualität, sexuelles Empfinden und Zölibat wird in Studientagen thematisiert. Die persönliche Einzelbegleitung (geistliche Begleitung) ist der Ort, an dem jeder Student seine eigenen sehr persönlichen und intimen Erfahrungen zu den angesprochenen Fragen ins Wort bringen und reflektieren kann. Eine Auseinandersetzung mit diesen Fragen ist für eine reife und bewusste Entscheidung für das zölibatäre Leben unabdingbar.

Am Ende des Studiums steht ein erneutes Bewerbungsverfahren für den Pastoralkurs. Hier wird von den Ausbildungsverantwortlichen evaluiert, ob die Entwicklung des einzelnen Kandidaten für den Einsatz in der Pastoral ausreicht.

Alltagskompetenzen sind für das pastorale Tun in der Seelsorge unabdingbar. Sie werden innerhalb der Ausbildung gefördert und erworben im Zusammenleben im Seminar, in der Übernahme von konkreten Aufgaben in der Hausgemeinschaft, im ehrenamtlichen Engagement außerhalb des Hauses, in diversen Praktika (Sozial-, Schul-, Jugend- und Gemeindepraktikum), im Studium an der Fakultät und im Freijahr, in dem der Kandidat für ein Jahr einen Studienort außerhalb von Paderborn wählt und außerhalb eines Seminarkontextes lebt.

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